Was sich seit 2023 geändert hat
Seit dem 1. Januar 2023 wird bei den periodischen Kontrollen (MFK) neben der Sicherheit des Fahrzeugs auch die korrekte Funktion des Partikelfilters von Dieselfahrzeugen geprüft, mit einer Messung der Partikelanzahl im Abgas.
Welche Fahrzeuge betroffen sind
- Diesel-Personenwagen und -Lieferwagen mit Emissionscode B5b oder höher.
- Lastwagen und Busse mit Emissionscode E06 oder höher.
Der Code steht im Fahrzeugausweis, in Feld 72.
Der Grenzwert
Der Grenzwert beträgt 250’000 Partikel pro Kubikzentimeter. Das Fahrzeug besteht die Kontrolle nur, wenn es darunter bleibt.
Warum eine erloschene Warnleuchte nicht genügt
Laut dem Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) überschreitet bei den Kontrollen ein Teil der Fahrzeuge den Grenzwert, und die häufigste Ursache ist ein Filter mit Mikrorissen. Das Diagnosesystem des Fahrzeugs erkennt diese Risse nicht immer, sodass die Warnleuchte aus bleiben kann, obwohl der Filter nicht so funktioniert, wie er sollte.
Was wir tun können. Wenn eine Prüfung ansteht oder Sie Symptome bemerken, kontaktieren Sie uns: Wir prüfen den Fall und sagen Ihnen, ob ein Eingriff sinnvoll ist. Wir können das Ergebnis einer amtlichen Prüfung nicht garantieren, und ein beschädigter Filter lässt sich unter Umständen nicht regenerieren.
Was Sie praktisch tun können
- Prüfen Sie den Emissionscode im Fahrzeugausweis (Feld 72).
- Wenn das Fahrzeug betroffen ist, lassen Sie den Zustand des Filters vor dem Prüftermin beurteilen.
- Wenn Sie Symptome bemerken (Warnleuchte, Leistungsverlust, starker Geruch am Auspuff), lassen Sie den Filter prüfen.
- Aktuelle Details erfahren Sie bei der zuständigen kantonalen Behörde (im Tessin die Sezione della circolazione, das Strassenverkehrsamt).
Allgemeine Informationen, Stand 26. Oktober 2026; die Regeln können sich ändern. Quellen: AGVS, Infoblatt Dieselpartikelfilter (2023); AGVS, Fokus Technik (2024).
